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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit wichtigen Kundeninformationen

1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch dann Vertragsinhalt wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung

2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zum Angebot gehörige Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben etc. gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen ein Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig.
2.2 Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Erhält unser Angebot Kalkulations- oder Druckfehler, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
3. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag zwei Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben oder mit der Ausführung der Leistung bzw. der Lieferung beginnen.
4. Preise, Gefahrübergang
4.1 Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - für Rechnung des Bestellers. Bei alten Lieferungen - auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen Unterganges mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder unser eigenes zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Besteller Ober.
4.2 Versicherungen gegen Schaden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf denen Kosten vorgenommen.
5. Lieferung
5.1 Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden Die angegebenen Lieferfristen werden nach Maßgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten Die Lieferfrist gilt dem als eingehalten, wem bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet ist.
5.2 Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder Rohstoffrnangel und jede andere Behinderung der Lieferung befreit uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten ohne daß dem Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Beschränkung der Lieferung bzw. teilweisem Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.
5.3 Unterschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes, eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Hoben wir die Verzögerung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt, so kann nach Fristablauf Schadensersatz wegen Nichterfüllung beantragt werden.
6. Gewährleistung
6.1 Beanstandungen von Lieferung oder Leistungen können durch Kaufleute oder vergleichbare Institutionen nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Ein Recht zur Kaufpreisminderung oder Wandlung des Kaufvertrages steht dem Besteller erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Weitergehende Gewährleistungen- bzw. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen. die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
6.2 Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Fehler gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln haben wir flach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung; erst nach dem zweimaligen Fehlschlagen kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Im Übrigen gilt auch gegenüber diesem Personenkreis, daß Schadenersatzansprüche nur geltend gemacht werden können, wenn sie auf einer Eigenschaftszusicherung beruhen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
6.3 Für fehlende Produktbeschreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.
6.4 Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6.5 Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und evtl. Garantieansprüchen ist der Abnehmer verpflichtet den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung bei Geltendmachung vorzulegen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für gebrauchte Produkte, die unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert wurden.
6.6 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen die den Käufer gegen das Risiko von Mangelschäden absichern sollen.
6.7 Rücksendungen haben immer frei zu erfolgen. Rücksendungskosten werden nicht erstattet.
7. Zahlung und Verzug
7.1 Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, erfolgt die Zahlung per Nachnahme ohne Skonto oder per Bankeinzug durch Abbuchungsauftrag abzügl. Skonto.
7.2 Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Zahlungen gelten erst ab dem Tag als geleistet, an welchem wir über den Betrag verlustfrei verfügen können.
7.3 Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, sind wir berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wem wir Schecks angenommen haben. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wahlweise haben wir auch das Recht die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen; im Weigerungsfall sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
7.4 Mit unserer Forderung kann nur dann die Aufrechnung erklärt werden, wenn dem Besteller eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung zusteht.
7.5 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug. sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer nachweist, daß uns kein Schaden oder nur ein wesentlich unter dieser Pauschale liegender Schaden entstanden ist.
7.6 Unsern Forderungen werden insgesamt- auch bei Stundung - sofort fällig sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt in den oben genannten Fällen Vorbehalts, Ware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.
7.7 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung den Kaufpreis Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden. so sind wir berechtigt. Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit es sich aus Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Besteller darf über die unter erweiterten Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn geliefert worden sind, daß sie Im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.
8.2 Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
8.3 Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
8.4 Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen über seinen Kunden vorzubehalten.
8.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verfangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, liegt soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor. 8.6 Bei vereinbarter Rücknahme wird der Kaufpreis abzgl. 50% oder höchstens der eigene Einkaufspreis und ggf. angefallener Zinsen, Gebühren etc. erstattet.
9. Haftungsbeschränkung Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung. wegen Nichterfüllung. aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Hauptleistungspftichten und aus Eigenschaftszusicherung die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
10. Nebenabreden, Vertragsänderungen
Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.
11. Anwendbares Recht Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
11.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Reicht der Bundesrepublik Deutschland. Die. Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Koufrechts ist ausgeschlossen.
 11.2 Soweit der Käufer Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Wolfenbüttel ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt auch für alle sich aus Wechsel und Schecks ergebenden Verpflichtungen.
11.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am ehesten gerecht wird.

Motex GmbH
Heinebeeksweg 15

D-38302 Wolfenbüttel

Telefon: +49-5331-907410


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